Information zu Auswirkungen der Pandemie „Corona“ (Covid 19) auf unseren Geschäftsbetrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nun hat die „Corona-Krise“ auch hierzulande das gesamte öffentliche und soziale/private Leben „im Griff“. Der Ministerpräsident NRW – Armin Laschet (CDU) – regte in seiner Ansprache vom 13.03.2020 an, dass ein jeder seine sozialen Kontakte ruhen lassen solle. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (NRW) hat zur Verhinderung bzw. zur Verlangsamung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eine Aufsichtliche Weisung zum Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindergärten, Schulen, etc.) erlassen.
Dies hat auf alle Bürgerinnen und Bürger unmittelbaren Einfluss. So auch auf unser Unternehmen und unsere Arbeitsabläufe. Wir nehmen diese besondere Herausforderung in der Form an, als dass zunächst unsere Mitarbeiter_innen mit Kindern, welche Kindergärten und Schulen ab sofort nicht mehr besuchen dürfen, von Zuhause aus arbeiten werden. Wir schließen jedoch nicht aus, dass es in Kürze weitere organisatorische Änderungen in unseren Arbeitsabläufen geben müssen wird.
Jeder von uns wird sich dafür einsetzen, dass unsere Verwaltungsdienstleistung möglichst unbeeinträchtigt für Sie erbracht werden wird. Hierbei könnten Sie uns entscheidend unterstützen, wenn Sie für die Zeit der „Corona-Krise“ nur solche Anliegen melden würden, die keinen zeitlichen Aufschub erlauben (z. B. Heizungsausfall, Rohrbruch, etc.). Selbstverständlich können Sie uns auch alle anderen Anliegen vortragen. Wir bitten jedoch bereits an dieser Stelle höflichst um Verständnis dafür, dass eine Bearbeitung, aufgrund der erschwerten Arbeitsabläufe, mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.
Auch weisen wir darauf hin, dass von unangekündigten Besuchen in unserem Büro abzusehen ist. Wir werden aus Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen Einlass gewähren, soweit Sie keinen Termin mit uns vereinbart haben. Insoweit bitten wir um Ihr Verständnis.
Als Information für die Miteigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften, welche in der Zeit bis zum 19.04.2020 eine Eigentümerversammlung haben werden, teilen wir mit, dass wir gesondert auf Sie zukommen werden (schriftlich und/oder telefonisch). Aus unserer Sicht sollte von der Möglichkeit der Vollmachtserteilung umfangreich Gebrauch gemacht werden. So könnte die Teilnehmerzahl effektiv minimiert werden, ohne dass die Versammlung neu terminiert werden müsste. Wir können jedoch nicht ausschließen, dass Versammlungen abgesagt und neu terminiert werden müssen.
Vielen Dank für Ihre Kooperation, Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihr SEHER-Team.